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Der Energieausweis auf einen Blick

Der Energieausweis auf einen Blick

30. Dezember 2021/in Allgemein, Immobilien/von Jannis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das man sich beim Kauf einer Immobilie unbedingt zeigen lassen sollte. Doch auch Verkäufer sollten dieses Dokument als Teil der Unterlagen unbedingt bereit halten. Er wurde bereits 2009 in Deutschland eingeführt und liefert Daten zur Energieeffizienz und anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Dadurch werden Immobilien anhand festgelegter Kennzahlen vergleichbar gemacht. Was es sonst noch über den Energieausweis zu wissen gilt, verraten wir im folgenden Artikel.

Der Energieausweis im Überblick

Wie bereits angesprochen, bündelt der Energieausweis energetische Daten zu Wohn- bzw. Geschäftsgebäuden. Neben dem Baujahr und der Gesamtgebäudefläche werden auch Heizungsart, Energieträger sowie Ausweisesaussteller und -datum aufgelistet. In allen Ausweisen ab 2014 wird zusätzlich eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H vergeben, um die Energieeffizienz der Immobilie auf einen Blick bewerten zu können. Ähnlich, wie wir das von Waschmaschinen oder Kühlschränken kennen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt dabei fest, welche Gebäude einen solchen Ausweis benötigen. Dazu gehören beinahe alle. Ausnahmen gibt es nur wenige, bspw. denkmalgeschützte Objekte. Zusätzlich enthält der Ausweis Empfehlungen, wie der Energiebedarf und -verbrauch mittels Sanierungen optimiert werden kann.

Wann muss ich den Energieausweis erneuern?

Neubauten erfordern zwingend die Ausstellung des Ausweises. Werden keine grundlegenden Änderungen vorgenommen, besitzt dieser eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wird eine bestehende Immobilie jedoch durch umfassende Sanierungsarbeiten verändert, muss der Ausweis neu ausgestellt werden, da sich die Daten verändert haben. Das gilt insbesondere dann, wenn die Heizungsanlage von den Sanierungsarbeiten betroffen ist.

Ein Energieausweis ist jedoch nur nötig, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Bei Immobilien, die der Eigentümer für Eigenbedarf nutzt, ist das nicht der Fall.

Bestandteile und Ausweisarten

Die erste Seite bildet allgemeine Gebäudedaten ab. Dazu zählen bspw. die Anzahl der Wohnungen, Art der Anlagentechnik, ggf. vorhandene Belüftung und ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.

Bei Bedarfsausweisen finden sich auf der zweiten Seite Angaben zum Energiebedarf in Form der Treibhausgasemissionen. Verbraucherausweise bilden diese Information auf der dritten Seite ab und geben die jährlichen Kilowattstunden pro Quadratmeter an. Je niedriger der Wert, desto besser der energetische Zustand.

Die vierte Seite weist potenzielle Sanierungsmöglichkeiten auf, die zur Verbesserung der energetischen Gebäudestruktur beitragen können.

Die fünfte und letzte Seite enthält abschließende Erläuterungen sowie nähere Informationen zum Berechnungsverfahren.

Ausstellungsorte und Kosten

Energieausweise werden im Normalfall von Bauingenieur*innen, Architekt*innen oder staatlich anerkannte Techniker*innen aus den Segmenten Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik ausgestellt. Die Deutsche Energie Agentur (DENA) führt auf ihrer Website eine Liste ausstellungsberechtigter Personen: www.dena.de. Die gesetzliche Grundlage der berechtigten Personen bildet das Gebäudeenergiegesetz. Vorsätzliches oder fahrlässiges Ausstellen eines Energieausweises wird mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € bestraft.

Die Preise für Energieausweise richten sich nach Ausweisart. Verbrauchsweise sind hierbei wesentlich günstiger als Bedarfsausweise. Das hängt mit dem erhöhten Aufwand der Bedarfsausweise zusammen. Während bei einem Verbrauchsausweis die Berechnung anhand der Eckdaten vorgenommen wird, wird bei einem Bedarfsausweis die Bewertung im Anschluss an eine Vor-Ort-Begehung vorgenommen. Die Begehung erfolgt, um die Gebäudestruktur bei der Ausstellung zu berücksichtigen.

Es ist zwar auch möglich, Energieausweise online im Internet erstellen zu lassen, jedoch sind diese meist nicht vollständig, da für einen vollständigen Ausweis auch Objektfotos und die Abfrage realisierter Sanierungsmaßnahmen benötigt werden. In diesem Fall ist es daher besser, diesen von einem qualifizierten Fachmann erstellen zu lassen, um sich Ärger zu ersparen.

https://lebewohler.de/UP1/wp-content/uploads/Der-Energieausweis-auf-einen-Blick.jpg 853 1280 Jannis https://lebewohler.de/UP1/wp-content/uploads/lebewohler-logo-300x135.png Jannis2021-12-30 10:01:312023-10-05 01:25:58Der Energieausweis auf einen Blick

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